Insolvenzplanverfahren


Was ist Insolvenzplan und Eigenverwaltung?

Das Insolvenzplanverfahren ist eine vom Regelverfahren abweichende Art der Insolvenzabwicklung, bei welcher der Rechtsträger erhalten bleibt und die Restrukturierung des insolventen Unternehmens im Vordergrund steht.

Es handelt sich um eine vergleichsweise Einigung zwischen dem insolventen Unternehmen und dessen sämtlichen Gläubigern. Dabei können die Parteien vom insolvenzrechtlichen Regelverfahren abweichende Vereinbarungen, insbesondere hinsichtlich des Erhalts und der Weiterführung des Unternehmens treffen. Die skizzierte Fortführung des Unternehmens erfolgt auf der Grundlage eines Sanierungskonzeptes.

Die Eigenverwaltung bedeutet, dass der Schuldner die Verfügungsgewalt über sein Unternehmen behält und insoweit Herr des Geschehens bleibt. Anders als im herkömmlichen Insolvenzverfahren, in dem die Unternehmensführung die Kontrolle an den Insolvenzverwalter abgibt, bleibt die Verfügungsgewalt und Finanzhoheit bei der Geschäftsführung. Sie bekommt einen Sachwalter an die Seite gestellt, dessen Handlungsspielraum sich ganz überwiegend auf Überwachungsaufgaben beschränkt. 

Procedere

Nach Feststellung der Insolvenzantragspflicht wird der Insolvenzantrag vorzugsweise zusammen mit dem Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung bei dem zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. In einem vorläufigen Insolvenzverfahren, werden u.a. die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gutachterlich geprüft. Liegen die Voraussetzungen vor und ist genug Masse zur Deckung des Verfahrens vorhanden, kommt es zur Verfahrenseröffnung. Mit der Eröffnung ordnet das Gericht bei entsprechender Vorbereitung und Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Eigenverwaltung an und bestellt einen Sachwalter.

Parallel und unabhängig davon wird ein Insolvenzplan zum Ausloten der Schwachstellen und des Sanierungspotentials des Unternehmens in aller Regel von externen Beratern erstellt und der Gläubigerversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Stimmt die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan zu und werden keine Rechtmittel eingelegt, bestätigt das Gericht den Insolvenzplan und hebt das Verfahren anschließend auf. Mit der Aufhebung ist das Insolvenzverfahren beendet. In der Folge wird der Insolvenzplan, durch Zahlung der im Plan vereinbarten Beträge, an die Gläubiger erfüllt. Mit Erfüllung der im Insolvenzplan vorgesehenen Vorgaben wird der Schuldner von sämtlichen restlichen Verbindlichkeiten befreit.

Der Zeitraum zwischen Antragstellung und Aufhebung des Verfahrens lässt sich im Idealfall - entsprechendes Know-how und Erfahrung vorausgesetzt - auf fünf bis sechs Monate begrenzen.

Heute wissen wir, dass die Insolvenz keineswegs das Aus bedeuten muss, sondern vielmehr eine Chance bieten kann, das Unternehmen von Grund auf zu sanieren und neu aufzustellen.