Insolvenzplanung
Eine Insolvenz ist heute keine Schande mehr. Mehr als das: Ein gut geplantes Insolvenzverfahren ist ein höchst geeignetes Mittel zur Sanierung mittelständischer Unternehmen.
Das für viele Wichtigste vorweg: Eine Insolvenz ist heute keine Schande mehr. Schon gar nicht angesichts der heutigen Zeiten, in denen die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oft keine Alternative zulassen. So ist auch die größte Sorge eines Unternehmers unbegründet, nämlich die Frage, wie Kunden und Lieferanten auf die Insolvenz reagieren werden. Denn die alten Verbindungen nehmen keinen Schaden, wenn die Geschäftspartner frühzeitig kontaktiert und durch die Vorlage schlüssiger Konzepte für den Neuanfang davon überzeugt werden, dass das Unternehmen eine Zukunft hat.
Von Schulden befreien
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil des Insolvenzverfahrens ist die Möglichkeit, sich dauerhaft von aufgelaufenen Schulden zu befreien, die die Sanierung eines Unternehmens ohne Insolvenzverfahren deutlich schwieriger oder gar unmöglich machen. So verschwinden zum Beispiel ungesicherte Verbindlichkeiten, aber auch in der Vergangenheit aufgehäufte Verluste mit einem Schlag. Auch Dauerschuldverhältnisse – wie in besseren Zeiten abgeschlossene Mietverträge oder verlustreiche Aufträge – können durch das Insolvenzverfahren beendet oder zum Vorteil des Unternehmens nachverhandelt werden.
Gut geplant ist halb saniert
Erfolgreiche Insolvenzen wollen jedoch geplant sein. Um eine nachhaltige Sanierung durch das Insolvenzverfahren zu ermöglichen, sollte idealerweise bereits vor Anmeldung der Insolvenz ein solides Konzept für das „neue“ Unternehmen entwickelt werden. Dazu gehört es, rechtzeitig – d.h. vor Antragstellung – die Möglichkeiten zur Finanzierung des Sanierungsprozesses zu prüfen und Partner einzubinden. Ebenso wichtig ist die gute Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter. Der Unternehmer muss dem Insolvenzverwalter überzeugend darlegen, warum es Sinn macht, den Betrieb fortzuführen – und dass er selbst die geeignete Unternehmerpersönlichkeit dafür ist. (Die beste Möglichkeit, den Insolvenzverwalter zu überzeugen, besteht in der Vorlage eines möglichst präzisen Sanierungskonzepts. Dieses umfasst idealerweise sowohl die Maßnahmen während der vorläufigen Insolvenzverwaltung als auch für die dauerhafte Fortführung des Geschäftsbetriebes nach Eröffnung und Beendigung des Insolvenzverfahrens.)
Partnerschaft für ein gemeinsames Ziel
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