Unternehmensbewertung

Um diese Frage dreht es sich bei den meisten Erstgesprächen: “Was ist denn mein Unternehmen wert ?“ - und wie kann man das feststellen ?

Ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer wird Ihnen auf diese Frage immer mit den gleichen mathematischen Aussagen kommen. Doch ist das auch der Wert, der das Unternehmen wirklich Wert ist ?

Wir machen Ihnen hierzu eine klare und unmissverständliche Aussage. Ihr Unternehmen ist das Wert, was ein Dritter bereit ist Ihnen dafür zu bezahlen !


“Price is what you pay, value is what you get”



Unsere Aufgabe ist es, Ihr Unternehmen mit allen werthaltigen Elementen zu präsentieren. Hierzu gehört neben einer betriebswirtschaftlichen Auswertung und Hochrechnung, die Zukunftsfähigkeit, die Positionierung im Markt, werthaltige Assets wie Serviceverträge und Mietbestände, Schutzrechte und Patente, Know-how und Fachkompetenz und vieles mehr.

Wir können Ihnen in vielen Projekten der letzten Jahre belegen, dass der von uns erzielte Unternehmenswert immer höher war als der, der Ihnen im Bankgespräch kommuniziert wurde!

Seit dem 01.01.2010 ist das neue Wachstumsbeschleunigungsgesetz und das BilMoG in Kraft. Ab sofort müssen Sie nach der neuen, aktuellen Gesetzeslage bewerten!

Das neue Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat gravierende Auswirkungen auf Ihre Unternehmensbewertung, unter anderem durch Änderungen bei der Gewerbesteuer, die Abmilderung der Zinsschranke, die rückwirkenden Einführung des EBITDA-Vortrags usw. . Zudem beinhaltet das neue Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz beispielsweise Neuregelungen bei den Abschreibungen und bei der Bilanzierung von Rückstellungen.

 

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